Warum Warmmieten grundsätzlich unzulässig sind
News vom 10.10.2022
In Deutschland kann eine sog. Bruttowarmmiete, also eine die kalten und warmen Betriebskosten pauschal enthaltende Gesamtmiete, in der Regel nicht vereinbart werden. Grund sind die Vorgaben den Heizkostenverordnung, die entgegenstehenden mietvertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich vorgehen.
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